Allgemeine Geschäftsbedingungen
CarMatch – Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Plattformen sowie Verkaufs- und Garantiebedingungen
Fassung: September 2026
1. Allgemeines
1.1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „CarMatch“: MDware CommV (Kommanditgesellschaft), auch handelnd unter den Namen CarMatch, carmatch.be, FleetMatch und fleetmatch.be.
1.2. MDware CommV, mit Gesellschaftssitz in Dok Noord 7b 502, 9000 Gent, Belgien, ist in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Unternehmensnummer 0663775156 eingetragen und erreichbar unter info@carmatch.be und +32 476 38 80 22.
1.3. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Kunde“: Nutzer der Website, Kunden, die Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) sind („Verbraucher“), sowie Kunden, die Unternehmen im Sinne von Art. I.1, 1° WGB sind („Geschäftskunde“).
1.4. Unsere Website ist unter www.carmatch.be erreichbar.
1.5. CarMatch behält sich das Recht vor, die Bedingungen, den Zugang zur Website und deren Inhalt jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es gelten stets die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Reservierung in Kraft sind.
1.6. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten unbeschadet der anwendbaren zwingenden gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorschriften oder Vorschriften der öffentlichen Ordnung.
1.7. CarMatch verkauft Fahrzeuge aus eigenem Bestand sowie in Kommission für Rechnung eines dritten Eigentümers. CarMatch tritt als Verkäufer im eigenen Namen auf, sofern der Bestellschein oder das Angebot nicht ausdrücklich den Eigentümer als Verkäufer nennt; in diesem Fall wird der Eigentümer auf Bestellschein, Angebot und Rechnung als Verkäufer genannt, und CarMatch haftet nur für die Vermittlung und die von ihr selbst in Rechnung gestellten Leistungen.
2. Haftung
2.1. CarMatch haftet in keiner Weise für etwaige Viren, die trotz der bestehenden Kontrollmaßnahmen dennoch auf der Website von CarMatch auftreten sollten. Ebenso wenig haftet CarMatch für den Inhalt oder die Nutzung von Websites, die mit der Website von CarMatch verlinkt sind.
2.2. CarMatch kann in keinem Fall für Verluste oder Schäden (unmittelbare, mittelbare, materielle oder immaterielle) haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung der Website ergeben, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von CarMatch.
2.3. In den übrigen Fällen ist die Haftung von CarMatch auf folgende Fälle beschränkt:
- Verluste oder Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von CarMatch
- Verluste oder Schäden infolge von Körperschäden
- die Nichterfüllung einer Verpflichtung, die eine der Hauptleistungen des Vertrags darstellt, unbeschadet Artikel 2.4
2.4. Ist CarMatch verpflichtet, einen durch ein Verschulden verursachten Verlust oder Schaden zu ersetzen, so ist die Haftung von CarMatch auf den üblichen Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
2.5. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser Bedingungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Beauftragten und Subunternehmer von CarMatch (ihrer Erfüllungsgehilfen). Der Geschäftskunde verzichtet auf jede unmittelbare außervertragliche Klage gegen diese Erfüllungsgehilfen.
3. Bestellschein/Angebot, Anzahlung und Verfügbarkeit
3.1. Das Zustandekommen des Kaufvertrags steht stets unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs des Fahrzeugs. Da CarMatch über mehrere Kanäle verkauft, kann dasselbe Fahrzeug gleichzeitig von mehreren Kunden reserviert oder bestellt werden. In diesem Fall informiert CarMatch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Reservierung, Bestellung oder Übermittlung eines unterzeichneten Angebots oder Bestellscheins. Ist ein Fahrzeug nicht verfügbar, können beide Parteien – ungeachtet etwaiger von CarMatch an den Kunden versandter Bestätigungs-E-Mails – die Transaktion ohne jede Entschädigung stornieren, und es kommt kein Verkauf zustande. Eine vom Kunden gegebenenfalls geleistete Anzahlung oder Reservierungskaution wird von CarMatch innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
3.2. Der Kaufvertrag kommt erst mit Eingang der auf dem Bestellschein oder Angebot genannten Anzahlung gültig zustande, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenüber dem Verbraucher beträgt die Anzahlung höchstens 15 % des Gesamtpreises des Fahrzeugs.
4. Kredit
4.1. Gibt der Kunde an, für den Kauf seines Fahrzeugs eine Form von Kredit in Anspruch zu nehmen, ist dies auf dem Bestellschein oder dem unterzeichneten Angebot zu vermerken. Der Kauf wird dann unter der aufschiebenden Bedingung des Erhalts des Kredits geschlossen.
4.2. Für den Verbraucher gilt: Er beantragt den Kredit unverzüglich und übermittelt CarMatch innerhalb von 15 Kalendertagen nach Unterzeichnung den Nachweis des Antrags und, sobald verfügbar, den unterzeichneten Kreditvertrag oder den Nachweis der Ablehnung. Bei Ablehnung wird der Kauf ohne jede Entschädigung aufgelöst und die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Bleibt der Nachweis aus, auch 7 Tage nach einer schriftlichen Erinnerung von CarMatch, gilt die Bedingung als nicht erfüllt: Der Kauf verfällt, CarMatch darf das Fahrzeug erneut zum Verkauf anbieten und erstattet die bereits gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück. Verhindert der Verbraucher durch sein Verschulden den Eintritt der Bedingung, etwa indem er den Kredit nicht oder nicht rechtzeitig beantragt, ist die pauschale Entschädigung nach Artikel 6.4 geschuldet. Tritt CarMatch als Kreditvermittler auf, gilt ausschließlich Art. VII.84 WGB: Der Verbraucher geht keine gültige Verpflichtung ein und leistet keine Anzahlung vor Unterzeichnung des Kreditvertrags, und die vorstehende Sanktion findet keine Anwendung.
4.3. Für den Geschäftskunden gilt: Wird der Kredit abgelehnt, gilt der Kauf als nicht zustande gekommen und die Anzahlung wird zurückerstattet, sofern der Geschäftskunde CarMatch innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung per Einschreiben über die Ablehnung informiert und innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung den Nachweis der Ablehnung durch mindestens 2 Kreditinstitute vorlegt. Andernfalls hat CarMatch Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 15 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 500 €. Auch bei nachgewiesener Ablehnung bleibt der Geschäftskunde die bereits entstandenen Kosten (u. a. Verkaufsvorbereitung, Zulassung, technische Prüfung, Transport) schuldig.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der gesamte Restbetrag vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung zu zahlen. Bei Bestellfahrzeugen wird der Restbetrag fällig, sobald CarMatch mitteilt, dass das Fahrzeug zur Lieferung bereitsteht, spätestens jedoch vor der Lieferung. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. im Rahmen eines Rentings über ein Finanzinstitut), kann ein Fahrzeug nicht geliefert werden, solange nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
Bei Nichtzahlung des Restbetrags zum genannten Fälligkeitstag schuldet der Geschäftskunde von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes.
Ist die Zahlung 14 Kalendertage nach einer per Einschreiben versandten Inverzugsetzung durch CarMatch noch nicht erfolgt, schuldet der Geschäftskunde darüber hinaus von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 15 % des offenen Restbetrags, mindestens jedoch 150 €.
Gegenüber dem Verbraucher gilt Buch XIX WGB: Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstag erhält der Verbraucher zunächst eine kostenlose Mahnung. Ist der Restbetrag nicht innerhalb der 14 Kalendertage gezahlt, die am dritten Werktag nach dem postalischen Versand dieser Mahnung bzw. am Tag nach dem elektronischen Versand beginnen, sind von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zuzüglich 8 Prozentpunkten geschuldet sowie eine pauschale Entschädigung innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen von Art. XIX.4 WGB (bei einem Restbetrag über 500 €: 65 € zuzüglich 5 % des Betrags über 500 €, höchstens 2.000 €).
6. Lieferung des Fahrzeugs
6.1. CarMatch gibt auf dem Bestellschein einen spätesten Liefertermin und gegebenenfalls einen voraussichtlichen Liefertermin an. Für den Verbraucher ist der späteste Liefertermin verbindlich und der voraussichtliche Termin rein unverbindlich; für den Geschäftskunden wird nur ein unverbindlicher voraussichtlicher Liefertermin angegeben, den CarMatch bei Verzögerungen bei Dritten anpassen darf. Die Lieferung hängt von Dritten ab: dem Hersteller, dem Importeur und dem Transporteur (Bestellfahrzeuge), der technischen Prüfstelle, der Zulassungsstelle DIV und dem Zoll (E705) sowie den Markenwerkstätten und Karosseriebetrieben, die Rückrufaktionen, vom Hersteller vorgeschriebene Arbeiten oder die für eine vertragsgemäße Lieferung erforderlichen Reparaturen durchführen. CarMatch berücksichtigt dies bei der Festlegung des spätesten Liefertermins, benachrichtigt den Kunden schriftlich, sobald sich der voraussichtliche Termin verschiebt, und schuldet für Verzögerungen, die diesen Dritten oder höherer Gewalt zuzurechnen sind und die sie vernünftigerweise nicht vermeiden konnte, keinen Schadensersatz.
Ist das Fahrzeug zum spätesten Liefertermin nicht an den Verbraucher geliefert, kann dieser: a) den Vertrag unverzüglich beenden, wenn der Liefertermin für ihn wesentlich ist und als solcher auf dem Bestellschein vermerkt wurde; b) in den übrigen Fällen schriftlich eine den Umständen angemessene neue Lieferfrist vorschlagen und, wenn innerhalb dieser Frist nicht geliefert wird, den Vertrag unverzüglich beenden. CarMatch erstattet die bereits gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück; ist die Verzögerung CarMatch selbst zuzurechnen, gilt zusätzlich Artikel 6.4.
Der vereinbarte Verkaufspreis ist gegenüber dem Verbraucher nicht revidierbar. Ändert der Hersteller bei einem neuen Bestellfahrzeug die Ausstattung oder ein wesentliches Merkmal (wie die Reichweite), benachrichtigt CarMatch den Kunden; der Verbraucher kann innerhalb von 14 Tagen kostenlos stornieren und erhält die gezahlten Beträge zurück. Gegenüber dem Geschäftskunden können Preisänderungen des Herstellers oder Importeurs bis zur Lieferung weitergegeben werden, mit demselben Stornierungsrecht.
6.2. Sobald das Fahrzeug zur Lieferung bereitsteht, hat der Kunde es, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen gegen vollständige Zahlung abzunehmen.
6.3. Verweigert der Kunde die Abnahme des Fahrzeugs gegen vollständige Zahlung, setzt CarMatch den Kunden per Einschreiben in Verzug, seine Verpflichtungen innerhalb von zehn Tagen ab Versand des Einschreibens zu erfüllen.
Bleibt die Erfüllung aus, kann CarMatch per Einschreiben entweder die Erfüllung des Vertrags verlangen oder den Vertrag als sofort und von Rechts wegen aufgelöst betrachten.
6.4. Bei Auflösung des Kaufs durch Verschulden des Kunden hat CarMatch Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 15 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 500 €. Ab diesem Zeitpunkt kann CarMatch das Fahrzeug an einen Dritten weiterverkaufen und der Käufer sich an einen anderen Verkäufer wenden.
Bei Auflösung des Kaufs seitens CarMatch kann der Geschäftskunde daraus keine Rechte ableiten und keinen Schadensersatz verlangen. Wird der Verkauf an einen Verbraucher aus Gründen aufgelöst, die CarMatch selbst zuzurechnen sind (nicht: Artikel 3.1, höhere Gewalt oder die Verzögerungen nach Artikel 6.1), erstattet CarMatch alle bereits erhaltenen Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück und schuldet dem Verbraucher dieselbe pauschale Entschädigung von 15 % des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 500 €.
6.5. Die Lieferung erfolgt am Sitz oder an einer der Niederlassungen von CarMatch oder bei einem von CarMatch benannten Dritten, der die Übergabe und/oder Aufbereitung des Fahrzeugs übernimmt. Bei schriftlicher Vereinbarung kann die Lieferung auch an einem vom Kunden gewählten Ort erfolgen.
7. Garantie
7.1. CarMatch gewährleistet, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist und dem Bestellten entspricht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2. Sichtbare Mängel, deren Vorhandensein der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung erkennen konnte, gelten mangels Beanstandung durch den Käufer allein durch die Lieferung als angenommen. Gegenüber dem Verbraucher gilt dies nur für die Mängel und Abweichungen, die bei Vertragsschluss auf dem Bestellschein oder dem Zustandsbericht vermerkt wurden und die er ausdrücklich und gesondert angenommen hat; das Lieferdokument bestätigt diesen Zustand.
7.3. Unbeschadet des allgemeinen Rechts und/oder einer für den Kunden günstigeren Regelung wird die Garantie wie folgt vereinbart:
a) Verbraucher: Der Verbraucher genießt die gesetzliche Gewährleistung wegen Vertragswidrigkeit (Art. 1649bis ff. des Alten Zivilgesetzbuches): 2 Jahre ab Lieferung bei einem Neufahrzeug; bei einem Gebrauchtfahrzeug beschränkt auf 1 Jahr, wie ausdrücklich auf dem Bestellschein oder Angebot vermerkt. Er behält diese Gewährleistung, wenn er das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Herstellers außerhalb des Netzes der zugelassenen Werkstätten warten oder reparieren lässt, und CarMatch kann sich nicht von ihrer Haftung für verborgene Mängel befreien. Was unter b) und c) sowie in den Artikeln 7.4 bis 7.10 folgt, gilt für den Verbraucher nur als Bedingung der kommerziellen Garantien und schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
b) Geschäftskunde: Sofern der Bestellschein oder das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, deckt die Garantie während eines Zeitraums von 1 Jahr ab Lieferung die Reparatur und/oder den Austausch, einschließlich Arbeitszeit, von Mängeln an Motor, Antriebsstrang oder Getriebe. Je Schadensfall gilt die Selbstbeteiligung nach c). Beim Verkauf an einen gewerblichen Fahrzeughändler kann das Fahrzeug ohne jede Garantie und unter Ausschluss der Haftung für verborgene Mängel verkauft werden, in dem Zustand, in dem es sich befindet und wie vom Käufer besichtigt; dies wird ausdrücklich auf dem Bestellschein oder Angebot vermerkt.
c) Erweiterte kommerzielle Garantie: Wird eine Garantie von 2 Jahren oder länger gewährt, muss diese ausdrücklich auf dem Angebot oder Bestellschein und auf der Verkaufsrechnung sowie auf dem bei der Lieferung unterzeichneten Garantiedokument (Umfang, Dauer, Garantiegeber) beschrieben sein. Sie deckt während dieses Zeitraums, mit höchstens 20.000 km pro Jahr und bis zu 160.000 km oder 8 Jahren seit der Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadensfalls (je nachdem, was zuerst eintritt), die plötzlichen und unvorhergesehenen mechanischen, elektrischen und elektronischen Defekte am Fahrzeug, Teile und Arbeitszeit inbegriffen, vorbehaltlich der Ausschlüsse nach Artikel 7.7. Je Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 290 € zzgl. MwSt. (350,90 € inkl. MwSt.), die direkt an die Werkstatt zu zahlen ist; für die Multimedia-Einheit, die Bildschirme und den Bordcomputer ist die Entschädigung auf 1.500 € inkl. MwSt. je Schadensfall begrenzt.
7.4. Die Garantie deckt keine Wartung (einschließlich Software-Updates), Einstellarbeiten und Teile, die bei den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervallen ersetzt werden; keinen normalen Verschleiß, d. h. die allmähliche Abnutzung von Teilen durch Gebrauch, Reibung oder Korrosion unter Berücksichtigung von Baujahr und Kilometerstand, einschließlich des allmählichen Kapazitätsverlusts der Traktionsbatterie innerhalb der vom Hersteller angegebenen Grenzen; und keine Mängel infolge anormaler oder fehlerhafter Nutzung, mangelhafter Wartung oder Nichtbeachtung der Herstellervorschriften. Sie erlischt, wenn das Fahrzeug nicht wie von einer umsichtigen und vernünftigen Person genutzt wird.
7.5. Der Kunde meldet einen Mangel unmittelbar nach dessen Feststellung an CarMatch über info@carmatch.be oder +32 476 38 80 22 und unternimmt das Erforderliche, um den Schaden nicht zu vergrößern, etwa indem er das Fahrzeug nicht weiter nutzt. Garantiearbeiten werden in der Werkstatt von CarMatch oder bei einer von ihr benannten Werkstatt durchgeführt; CarMatch kann das Fahrzeug zu diesem Zweck überführen lassen. Arbeiten einer anderen Werkstatt sind nur nach schriftlicher Genehmigung des Kostenvoranschlags durch CarMatch gedeckt und werden CarMatch unter Angabe der Genehmigungsnummer direkt in Rechnung gestellt. Die Werkstatt ist für die ausgeführten Arbeiten verantwortlich; ein Kostenvoranschlag für nicht gedeckte Kosten kann kostenpflichtig sein.
7.6. Die Haftung von CarMatch für Schäden, die durch einen verborgenen Mangel des verkauften Fahrzeugs verursacht werden, richtet sich nach dem allgemeinen Recht.
7.7. Die CarMatch-Garantie ist eine kommerzielle Garantie, die von CarMatch gewährt wird, sofern der Bestellschein oder das Angebot keinen anderen Garantiegeber nennt (in diesem Fall gelten dessen Bedingungen), und tritt zur etwaigen Herstellergarantie und zur gesetzlichen Gewährleistung hinzu. Sie deckt die Reparaturen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag zu bringen, wie auf dem Bestellschein oder Angebot beschrieben. Ausgeschlossen sind: Schäden durch Unfälle, Diebstahl oder Diebstahlversuch, Brand, Vandalismus, Einstellarbeiten, Umbauten oder Tuning, sowie ferner:
- Verschleißteile, darunter die 12-V-/Niedervoltbatterie, Bremsscheiben und -beläge, Reifen, Wischerblätter, Fahrwerksgummis und -buchsen, Stoßdämpfer, Innenraum- und HEPA-Filter, Kühlflüssigkeit, Ladekabel und Adapter sowie bei Hybridfahrzeugen auch Riemen, Zündkerzen, Kupplung und Schwungrad
- die Hochvoltbatterie (Traktionsbatterie)
- Karosserie, Lack, Felgen, Scheiben, Spiegel, Innen- und Außenbeleuchtung, Verkleidungen und Oberflächen sowie Schäden nach Karosseriereparaturen
- Leitungen, Schläuche und Gummiteile (Brems-, Hydraulik-, Kühl-, Flüssigkeits- und Luftleitungen), Dämpfungs- und Fahrwerksgummis
- bei Hybridfahrzeugen: Auspuffanlage, Auspuffaufhängung, Katalysator und Partikelfilter
- Quietsch- und Klappergeräusche, Windgeräusche, Luft- und Wasserundichtigkeiten
- Schäden durch nicht konforme oder beschädigte Ladeinfrastruktur, falsche Kühlflüssigkeit oder falschen Kraftstoff oder das Eindringen von Wasser oder Fremdkörpern
- Zubehör und nicht vom Hersteller montierte Ausstattung
- Folgeschäden und Nutzungsausfall, einschließlich Ersatzmobilität, Hotel- und Reisekosten
- Arbeiten, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CarMatch ausgeführt wurden
- Fahrzeuge, die als Taxi, für Ride-Hailing, Vermietung, Fahrschule, Kurier- oder Lieferdienste oder für Wettbewerbe genutzt werden.
Während der Laufzeit wird die Wartung von CarMatch oder einem Vertragshändler der Marke durchgeführt und durch Rechnungen nachgewiesen. Die Garantie ist nicht übertragbar, auch nicht bei Schenkung oder Erbschaft, endet bei Totalverlust des Fahrzeugs und umfasst kein Ersatzfahrzeug, keine Abschlepp- oder Pannenkosten und keine Pannenhilfe, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich auf dem Bestellschein oder dem Garantiedokument vereinbart wurde. Die Entschädigung übersteigt nie den Marktwert des Fahrzeugs am Tag vor dem Schadensfall.
7.8. CarMatch garantiert, dass die Profiltiefe aller Reifen bei der Lieferung über der gesetzlichen Mindesttiefe von 1,6 mm liegt und bei normaler Nutzung einen Monat oder 1.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt) darüber bleibt. Reifenschäden, die nach der Lieferung entstehen (Plattfahren, Stoßschäden, Risse, Verformung, anormaler Verschleiß durch falschen Reifendruck, Spureinstellung, Fahrweise oder äußere Einflüsse), sind ausgeschlossen.
7.9. Die digitalen Funktionen, Fahrassistenzsysteme und Abonnements, die Teil des Verkaufs sind, sind diejenigen, die auf dem Bestellschein oder Angebot genannt sind; nicht genannte Funktionen, Konten und Abonnements sind nicht Teil des Verkaufs. Merkmale oder Funktionen, die der Kunde vernünftigerweise erwarten dürfte, die aber fehlen (eine ältere Hardwareversion der Fahrassistenzsysteme, eine nicht mehr aktivierte Option, eine Funktion eines aktivierten Pakets, die der Hersteller in Belgien bei der Lieferung noch nicht freigegeben hat), werden ausdrücklich auf dem Bestellschein vermerkt und vom Kunden gesondert angenommen. Der Hersteller kann diese Funktionen nach der Lieferung ändern, einschränken oder deaktivieren, u. a. durch Software-Updates; CarMatch hat darauf keinen Einfluss und haftet, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher, nicht für den Verlust oder die Einschränkung solcher Funktionen oder deren Folgen. Kosten digitaler Dienste (Konten, Apps, Aktivierung, Lizenzen, Abonnements) gehen nie zu Lasten von CarMatch; ihre Nutzung unterliegt den Bedingungen des Herstellers oder des Dienstleisters.
7.10. CarMatch prüft bei der Lieferung den Wartungsstand anhand des Bordcomputers und der Herstellerrichtlinien und garantiert, dass das Fahrzeug bei normaler Nutzung drei Monate oder 3.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt), gerechnet ab der Zulassung auf den Namen des Kunden oder dem Rechnungsdatum (dem früheren), keine Wartung benötigt. Erscheint innerhalb dieser Frist dennoch eine Wartungsmeldung, nimmt der Kunde schnellstmöglich Kontakt mit CarMatch auf.
8. Eigentums- und Gefahrübergang
Der Eigentumsübergang erfolgt mit vollständiger Zahlung des Fahrzeugs. Alle Risiken in Bezug auf das Fahrzeug gehen auf den Kunden über, sobald er das Fahrzeug abnimmt.
9. Inzahlungnahme eines Fahrzeugs
Ein auf dem Bestellschein oder Angebot genanntes Inzahlungnahmeangebot ist nur gültig, wenn das Fahrzeug tatsächlich zur Inzahlungnahme verfügbar ist, der Kunde nachweislich dessen Eigentümer ist (und dies belegen kann), der Kunde frei über das Fahrzeug verfügen kann und das Fahrzeug frei von allen Verpflichtungen, etwa finanziellen (Finanzierung, Renting, Leasing, …), ist.
Der Inzahlungnahmewert ist nur gültig und endgültig, wenn der Zustand des Fahrzeugs der Beschreibung und den etwaigen Bildern entspricht, die der Bewertung durch CarMatch zugrunde lagen und gegebenenfalls einem Inzahlungnahmedokument beigefügt oder als Beschreibung auf dem Bestellschein oder Angebot aufgenommen wurden. Der Wertverlust des in Zahlung zu nehmenden Fahrzeugs infolge einer verspäteten Lieferung des an den Verbraucher verkauften Fahrzeugs geht zu Lasten von CarMatch.
10. Personenbezogene Daten
Alle Informationen über den Kunden werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für die in unserer Datenschutzerklärung genannten Zwecke verwendet.
11. Produkte und Preise
Die Informationen und Abbildungen auf unserer Website, auf Online-Plattformen (wie AutoScout24, 2dehands.be, Mobile.de, GoCar, …) und in unserer Dokumentation beruhen auf den technischen Daten der Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Einstellung auf der jeweiligen Plattform. CarMatch behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen an Modellen, Ausstattung, Eigenschaften, Preisen und Verfügbarkeit vorzunehmen. Preise für den Verbraucher verstehen sich stets inklusive MwSt.; Preise für den Geschäftskunden verstehen sich exklusive MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Bestimmte Modelle, Teile und Zubehör können leicht vom tatsächlichen Zustand abweichen, und ein Neufahrzeug kann in einzelnen Details leicht vom bestellten Modell abweichen. Die abgebildeten Farben vermitteln nur einen ungefähren Eindruck und hängen auch von den Bildschirmeinstellungen des Nutzers ab.
12. Reservierungen über die Website
12.1. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, über die Website ein bestimmtes Fahrzeug gegen Zahlung einer beim jeweiligen Fahrzeug angegebenen Kaution zu reservieren. In diesem Fall wird das Fahrzeug von CarMatch für einen Zeitraum von 7 Tagen gesperrt.
12.2. Ein Kunde kann über die Website höchstens zwei Fahrzeuge reservieren und hat je Reservierung eine Kaution in der angegebenen Höhe zu zahlen.
12.3. Nach der Reservierung wird der Kunde von CarMatch eingeladen, die Bestellung des bzw. der gewählten Fahrzeuge durch Unterzeichnung eines Bestellscheins oder Angebots abzuschließen, wobei der Reservierungsbetrag als (teilweise) Anzahlung auf den Kaufpreis des bestellten Fahrzeugs verwendet werden kann. Kommt innerhalb von 7 Tagen keine Bestellung zustande, verfällt die Reservierung und die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
13. Bestellungen über die Website
13.1. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, über die Website ein bestimmtes Fahrzeug gegen Zahlung einer beim jeweiligen Fahrzeug angegebenen Anzahlung zu bestellen.
13.2. CarMatch kontaktiert den Kunden innerhalb von 5 Werktagen zur Abstimmung von Zahlung, Lieferfrist und Lieferort.
13.3. Die Bestellung des Fahrzeugs wird durch Unterzeichnung eines Bestellscheins oder Angebots bestätigt, wobei die Anzahlung vom Kaufpreis des bestellten Fahrzeugs abgezogen wird.
13.4. Der Verbraucher, der im Fernabsatz (online) oder außerhalb der Geschäftsräume von CarMatch bestellt, kann die Bestellung bis 14 Tage nach dem Tag widerrufen, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter das Fahrzeug physisch in Besitz nimmt; ein in einer Niederlassung von CarMatch unterzeichneter Bestellschein begründet kein Widerrufsrecht. Der Widerruf erfolgt vor Ablauf dieser Frist eindeutig und schriftlich (Brief oder E-Mail, gegebenenfalls über das gesetzliche Musterformular) an CarMatch, Dok Noord 7b Bus 502, 9000 Gent, oder über info@carmatch.be oder, bei einer Online-Bestellung, über die Widerrufsfunktion auf der Website (Art. VI.61/2 WGB). Das Widerrufsrecht gilt nicht für ein Neufahrzeug, das nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wird (Art. VI.53, 3° WGB). Bei Widerruf nach der Lieferung trägt der Verbraucher die Kosten der Rückführung des Fahrzeugs zur Niederlassung von CarMatch sowie den Wertverlust, der auf eine Nutzung zurückzuführen ist, die über das zur Feststellung von Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Fahrzeugs Erforderliche hinausgeht. Eine Nutzung von mehr als 100 km nach der Lieferung gilt als darüber hinausgehend; der Wertverlust durch diese Nutzung wird mit 0,55 € inkl. MwSt. je Kilometer über 100 km angesetzt. Darüber hinaus trägt der Verbraucher den tatsächlichen Wertverlust durch die Zulassung des Fahrzeugs auf seinen Namen sowie die Kosten für Abmeldung, erneute technische Prüfung, Reinigung und Reparatur von Schäden oder anormalem Verschleiß, die nach der Lieferung entstanden sind. Diese Beträge werden mit der Rückerstattung verrechnet.
13.5. Bei fristgerechtem Widerruf werden die geleistete Anzahlung und jede sonstige Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs an den Verbraucher zurückerstattet. Bei Widerruf nach der Lieferung kann CarMatch die Rückerstattung zurückhalten, bis das Fahrzeug zurückerhalten wurde.
14. Sonstiges
14.1. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Gent sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Gegenüber dem Verbraucher sind die Gerichte zuständig, die durch Artikel 624, 1°, 2° und 4° des Gerichtsgesetzbuches bestimmt werden.
14.2. Auf alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen findet belgisches Recht Anwendung. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf und etwaige andere zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung.
14.3. Beschwerden können an info@carmatch.be gerichtet werden. Der Verbraucher, dessen Beschwerde nicht gütlich beigelegt wird, kann sich an den Verbraucherschlichtungsdienst (Consumentenombudsdienst, www.consumentenombudsdienst.be) wenden.
14.4. Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und ins Französische, Englische und Deutsche übersetzt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist der niederländische Text maßgebend.